Media-Markt-Abmahnwelle am Ende fritz, 13. November 2006, 3:25 Uhr PolitikRecht Das zuständige Landgericht München bezweifelte nun die Richtigkeit der Anträge auf einstweilige Verfügung. Es sei ein Missbrauch erkennbar, die Schriftstücke wären aus Textbausteinen zusammengesetzt. Sechs der Anträge sind bereits abgewiesen. [fe] Lesen Sie auch : Protest: Wikipedia Deutschland geht am 21. März ganztägig offline Urheberrecht: EU-Kommission und EU-Parlament einigen sich auf gemeinsamen Entwurf Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten entscheidet für neuen Kompromissvorschlag der Urheberrechtsreform