Media-Markt-Abmahnwelle am Ende

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Das zuständige Landgericht München bezweifelte nun die Richtigkeit der Anträge auf einstweilige Verfügung. Es sei ein Missbrauch erkennbar, die Schriftstücke wären aus Textbausteinen zusammengesetzt. Sechs der Anträge sind bereits abgewiesen. [fe]

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Autor: fritz