Zahnärzte: Online-Preisvergleiche finden wir unkollegial
Das Web-Portal hatte Patienten die Möglichkeit geboten, den Heil- und Kostenplan ihres geschätzten und teuren Zahnarztes in das Netz zu stellen und auf günstigere Angebote anderer Zahnklempner zu warten. Das aber verstoße gegen “berufsrechtliche Regeln” und entfache “gezielt einen unkollegialen Preiskampf”, jammerten die Vorstände der Dentisten-Vereinigung und zogen vor den Kadi.
Das Landgericht München schloss sich jetzt in einem erstinstanzlichen Urteil dieser Standesauffassung an. Der Initiator der Website, Holger Lehmann, will jedoch in Berufung gehen, denn diese Entscheidung sei eine “Ohrfeige für preisbewusste Patienten” ebenso wie für wettbewerbsfreudige Zahnärzte. Der Rechtsstreit wird voraussichtlich bis zum Bundesgerichtshof gehen.
Auch für die Versicherungen sei das Urteil ein herber Rückschlag, so Klaus Böttcher von der Kaufmännischen Krankenkasse. Denn die Behandlungskosten konnten in einigen Fällen “um mehr als 80 Prozent” reduziert werden. (bk)