Online-Zahnärzte-Vergleich verboten
Das Gesundheitswesen in Deutschland scheint auch vor Gericht von Verbänden und Interessenvertretern beherrscht zu werden – die Preisvergleichs-Website 2te-zahnarztmeinung.de unterlag schon in erster Instanz einem Verbotsantrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB). Unter Aktenzeichen Az. 1HK O 7890/0 verurteilte das Landgerichtr die Website zur Schließung.
Über die Website 2te-Zaharztmeinung.de (die wir aus rechtlichen Gründen nun nach dem Verbot auch nicht mehr verlinken dürfen) konnten potentielle Patienten die Kostenvoranschläge der Ärzte ins Netz stellen und so die Angebote vergleichen. Das Landgericht München gab allerdings der Klage der Zahnarztverbands-Vorstände nach. Diese behaupten, das Angebot habe “gezielt einen unkollegialen Preiskampf” entfesselt und würde “zum Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften” anstiften.
Das Urteil, das bei Patenten und Krankenkassen umstritten ist, kommentiert Portalbetreiber Holger Lehmann gegenüber dem Spiegel als “Ohrfeige für preisbewusste Patienten, aber auch für wettbewerbsfreudige Zahnärzte”. Denn teilweise könnten die Kosten “um mehr als 80 Prozent reduziert werden”, teilte Klaus Böttcher von der Kaufmännischen Krankenkasse gegenüber dem Magazin mit.
Lehmann will in Berufung gehen – bis zum Bundesgerichtshof. (mk)