Anfechtbarkeit von Kaufverträgen im eCommerce
Irrtümliches Höchstgebot macht Vertrag revidierbar

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Wurde ein Vertrag abgeschlossen, ist dieser nachträglich anfechtbar, etwa wenn irrtümlich ein falsches Höchstgebot abgegeben oder auf einen falschen Artikel geboten wurde. Sie müssen den Vertrag dann so schnell wie möglich anfechten.

Wurde der falsch beschriebene Artikel bereits geliefert, müssen Sie diesen zurücksenden. Ebenso muss der Verkäufer das bereits erlangte Geld zurücküberweisen. Hat sich der Verkäufer in der Artikelbeschreibung geirrt, kann er das Angebot zurückziehen.

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