Verbessern der Suchmaschinenplatzierung nicht erlaubt
Verbotene Werbung

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Nicht nur gemäß der eBay-AGB ist Keyword-Spamming, Metatag- und Word-Stuffing beim Artikelangebot verboten. Dahinter verbirgt sich das Verbessern der Suchmaschinenplatzierung durch eine Unzahl von Schlüsselbegriffen. Je nach Wahl der Begriffe könnte auch ein Verstoß gegen das Marken- undWettbewerbsrecht vorliegen, etwa wenn mit erfolgreichen Marken geworben wird, die mit dem Artikel nichts zu tun haben. Natürlich ist auch das Nutzen fremder Inhalte für das Bewerben des Artikels untersagt. Testberichte, Fotos und technische Beschreibungen, die sich im Web finden, können dem Urheberschutz unterliegen. Wer dagegen verstößt, muss mit Abmahnungen und Schadensersatzansprüchen rechnen.

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