Mangelhaftung nach Herstellervorgaben
e-Commerce
Sie können einen gekauften Artikel zurückgeben, wenn dieser nicht der Artikelbeschreibung (vereinbarte Beschaffenheit) entspricht. Gab es keine klare Beschreibung, gilt, dass der Artikel dem verkehrsüblichen Zustand und den berechtigten Erwartungen entsprechen muss. Dazu zählen etwa die Merkmale, die der Hersteller dem Produkt auf seiner Webseite zuweist. Eine berechtigte Erwartung ist auch, dass das Gerät funktioniert und nicht defekt ist.
Einen Sachmangel muss der Verkäufer beheben. Als Käufer können Sie auf Reparatur oder Ersatzlieferung bestehen. Ist die neue Lieferung wiederholt fehlerhaft oder auch die dritte Reparatur nicht zufrieden stellend, müssen Sie den Artikel auch nicht behalten. Treten Sie dann am besten vom Vertrag zurück. Die Kosten für Transport, Material und Reparatur muss der Verkäufer tragen. Verweist Sie der Verkäufer an den Hersteller, müssen Sie dem nicht folgen. Ihr Vertragspartner ist der Verkäufer. Es sei denn, es geht um eine freiwillige Garantie des Herstellers.