Die Polizei, dein Freund und Hacker

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Eine gültige gesetzliche Grundlage dafür gab es nicht. Ein Vergleich mit einer offenen, gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung verbietet sich, so BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit. Denn hier ist entweder der Wohnungsbesitzer anwesend oder es sind Zeugen hinzuzuziehen. Mit der heimlichen Online-Durchsuchung aber hebeln die Ermittlungsbehörden gezielt die Schutzrechte des Betroffenen aus.
Auch die bisherige Ableitung aus einer Vorschrift zur Überwachung der E-Mail-Kommunikation ließ der Richter nicht gelten. Unter anderem deshalb, weil bei der Online-Durchsuchung nicht nur E-Mails, sondern auch alle anderen Daten ausgespäht werden.
Ein Bundesinnen-Überwachungsminister-Sprech erklärte gestern gegenüber der taz:

“Das Bundesinnenministerium hat Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bis auf weiteres gestoppt.”

Der Beschluss des BGH-Richters erging am 25. November, wurde aber bislang noch nicht veröffentlicht. Wie die taz erklärt, liegt ihr der Text aber vor.

Die hackende Überwachungswut ist vorübergehend gestoppt. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Große Koalition sich mit dem Nachschieben neuer Überwachungsgesetze beeilt. (bk)

taz

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