Polizei-Trojaner gestoppt

Sicherheit

Nach dem Willen von Wolfgang Schäuble sollten Computerexperten des Bundeskriminalamts (BKA) private PCs unbemerkt via Internet durchsuchen können. Dies ist nun vom Tisch – der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat laut einem Bericht der TAZ bereits am 25. November in einem nichtöffentlichen Urteil den Einsatz von Online-Durchsuchungen von PCs gestoppt.
Solche Fahndungsmethoden seien “nicht genehmingungsfähig”, hieß es in der Urteilsbegründung, die der TAZ exklusiv vorliegen soll. Schließlich handle es sich dabei um einen “schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung”.

Das BKA teilte mit, dass alle laufenden Online-Ermittlungen gestoppt seien. Dieses Verfahren wurde nur selten angewandt. Bislang wurde die Genehmigung für die Durchsuchung auf Basis einer Regelung zur Überwachung des Mail-Verkehrs erteilt. Diese reiche als Begründung für eine Durchsuchung der Festplatte jedoch nicht aus, heißt es vom BGH.
Auch eine Hausdurchsuchung sei im Falle einer Online-Durchsuchung nicht anwendbar – sie setzt die Anwesenheit von Zeugen voraus Die Durchsuchung über einen Trojaner oder über andere Techniken, würde daher die Schutzrechte des Betroffenen umgehen. (bwi)

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