Anspruch auf Gewährleistung bei online-Kauf
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Keinen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie, wenn der Verkäufer in der Artikelbeschreibung auf den Fehler hingewiesen hat. Als Privatanbieter können Verkäufer auch die Gewährleistung explizit ausschließen, dürfen Mängel aber nicht mutwillig verschweigen. Handeln sie jedoch unternehmerisch, zum Beispiel als Powerseller (B2C), sind sie zur Gewährleistung verpflichtet.

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