Wer lässt sich für Killerspiele die härtere Strafe einfallen?
“Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe” für jeden, der grausame Computerspiele “verbreitet, einer Person unter 18 Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert …” fordert der bayerische Innenminister Günther Beckstein. Das ist Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann
noch zu wenig: In einem Gesetzesentwurf, der Spiegel Online vorliegen soll, fordert er gleich zwei Jahre Haft für Besitz und Verkauf so genannter “Killerspiele” (wir berichteten).
Eine Antwort des niedersächsichen Innenministeriums auf die Anfrage zur Einsicht in das Dokument durch PC Professionell steht derzeit noch aus.
Nach Schünemann soll der Paragraphen 131 StGB zur Gewaltdarstellung – anders als in Bayern geplant – nicht angetastet werden. Stattdessen ist in neuer Absatz speziell für Computerspiele in Planung. Demnach sollen Spiele verboten und deren Besitz unter Strafe gestellt werden, wenn “ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist”. Das trifft auf so gut wie alle Ego-Shooter und auch viele Adventure-Games zu. (mr/tkr)