Tauschbörsen: mehr Rechtssicherheit in Sicht
Die Diskussion um Tauschbörsen, Privatkopien und Rechte der Beteiligten zeichnet sich bisher vo allem durch wenig gefestigte Grundlagen aus. Deshalb liegt es bei den Gerichten, klare Positionen zu definieren.
In den USA ergab das laufende Verfahren UMG v. Lindor bereits eine wichtige Definition: hier stellte Richter David G. Trager fest, es genüge nicht, dass auf dem Computer der Angeklagten Tauschbörsensoftware und ein Tausch-Ordner gefunden wurde. Die Kläger aus der Musikindustrie müssten vielmehr einen tatsächlich begangenen Rechtsbruch nachweisen.
In Frankreich entschieden Richter zudem, dass eine etwaige Ausspähung von Tauschaktivitäten Einzelner über das Internet durch eine Musik- oder Filmfirma zu einer Klage wegen Verletzung der Privatsphäre und des Datenschutzes führen könne. Welche Auswirkungen diese Entscheidungen auf die ebenfalls unschlüssige deutsche Rechtsprechungen haben wird, bleibt abzuwarten. [fe]
(Bild: VNU)