Schäuble schnüffelt gerne im Home-PC
Wie wir berichteten, hatte ein Ermittlungsrichter des BGH die heimlichen Überwachungspraktiken des Bundeskriminalamts gestoppt, weil er das eben nicht so sah wie der Bundesinnen-Überwachungsminister. Das BKA hatte bereits lautstark damit geprahlt, jederzeit still und leise per Internet in die Häuser kommen zu können.
In diesen friedlichen Tagen nun rollt der Minister in die Redaktionsstuben, um seine behäbige Auffassung von Rechtsstaatlichkeit kund zu tun. So denkt er offenbar bereits an überwachungsfreundliche Gesetzesänderungen und erklärte er gegenüber der Rheinischen Post:
“Weil es eine Debatte gibt, ob die Rechtsgrundlage hinreichend deutlich ist, prüft die Bundesjustizministerin gerade, ob man etwas klarstellen muss.”
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hingegen wünscht keine ausufernde Kontrolle des Internets, da man auch mit verstärkter Überwachung des Netzes nicht allen Gefahren vorbeugen könne. Rechtsstaatliche Prinzipien müssten auch im Internet gewahrt bleiben:
“Das ist zum Beispiel die Unschuldsvermutung, das heißt, dass der Staat einen in Ruhe lässt, wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen”.
Schaar erinnerte gegenüber der Nachrichtenagentur AP an die Praxis im deutschen Kaiserreich, als bei jeder Versammlung ein Wachtmeister als Aufpasser dabei sein musste:
“Was wir nicht brauchen, ist ein Wiederaufgreifen dieser Idee für das Internet, dass sich in jedem Chatroom ein staatlicher Aufpasser befindet, damit kein falsches Wort gesagt wird.”
Wie Schaar ausführte, nehmen die Überwachungsmöglichkeiten im Internet wesentlich stärker zu als die Möglichkeiten, sich gegen Überwachung zu schützen und die Privatsphäre zu gewährleisten. (bk)