2007: Die Änderungen für PC-Nutzer
Ab 1. Januar erhebt die GEZ nun auch die leidigen Rundfunkgebühren für internetfähige Handys und Personal Computer! Diese reizende Extrasteuer beträgt 5,52 Euro pro Monat. Privathaushalte müssen zahlen, wenn sie bislang noch kein Radio oder Fernsehgerät angemeldet haben. Freiberufler und Selbstständige haben die monatliche Gebühr zu entrichten, wenn sie noch kein „dienstliches“ Radio oder Fernsehgerät angemeldet hatten.
Deutlich größere Löcher ins IT-Budget dürfte die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent reißen. Allerdings ist mittelfristig zu erwarten, dass die Preise für Hardware oder für Telekommunikationsdienste trotz der Steuererhöhung wieder sinken.
Unternehmen können im neuen Jahr Schriftstücke wie Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten oder Jahresabschlüsse in elektronischer Form beim Handelsregister einreichen. Bürger können ab sofort einen elektronischen Registerauszug beantragen. Infos aus erster Hand gibt es dazu auf einer Webseite der Bundesregierung.
Im Sommer 2007 tritt ein neues Verbraucherschutzrecht für Telefonkunden in Kraft. Preise für Telefondienste müssen nicht nur deutlich lesbar in der Werbung angezeigt, sondern ab einem Minutenpreis von zwei Euro vor jedem Dienst angesagt werden. Kein Dienst darf mehr als drei Euro pro Minute kosten. Fordert ein Kunde einen SMS-Datendienst wie etwa Stau- oder Börsennachrichten an, muss er dessen Freischaltung ab einem Preis von zwei Euro mit einer gesonderten SMS bestätigen. Läuft bei einem Abonnement eines solchen Dienstes ein Betrag von monatlich mehr als 20 Euro auf, kann der Kunde einen kostenlosen Warnhinweis verlangen.
Über alle weiteren Neuregelungen informiert die Bundesregierung hier. (mto/rm)