Arbeitsgericht: Wer surft, fliegt nicht gleich raus
Sie war von ihrer Firma vor die Tür gesetzt worden, nachdem sie etwa eine Stunde monatlich den firmeneigenen Internet-Zugang privat genutzt hatte. Die Richter fanden das weniger schlimm, da sie das Netz zur kurze Zeit und für unverfängliche Zwecke genutzt hatte.
Anders wäre das Urteil mit Sicherheit ausgefallen, wenn sie etwa größere Datenmengen aus dem Internet heruntergeladen hätte. Oder gar pornographische oder strafbare Inhalte, was zu einer Rufschädigung ihres Bosses hätte führen können. Tatsächlich aber, so die Richter, sei ihr Fehlverhalten nicht so gravierend gewesen, dass das Arbeitsverhältnis sofort habe beendet werden müssen.
Das Urteil hat auch ein Aktenzeichen, falls das jemand mal brauchen sollte: 4 Sa 958/05 beim Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz.
(bk)