Muss die RIAA die Preisgeheimnisse der Musiklabels offen legen?
Seit Äonen behauptet die RIAA in Gerichtssälen, ihren Mitgliedern entstünde ein Schaden von 750 US-Dollar für jeden Song, den ein Pirat aus dem Internet herunterlädt. Im Verfahren UMG gegen Lindor wurde diese ominöse Zahl bezweifelt, und der Richter befand, die RIAA-Anwälte hätten ihre Position durch keinen einzigen Präzedenzfall bewiesen. Er verlangte nach einer realistischeren Zahl, die sich eher am Großhandelspreis für eine Single orientieren dürfte.
Die Musikdealer jedoch wehren sich noch immer und erklären den Preis zum schützenswerten “Geschäftsgeheimnis”. Beobachter fragen sich nun, warum die RIAA so verbissen darum kämpft, ihre Großhandelspreise geheim zu halten. 70 Cent werden allgemein als eine realistische Größe dafür angesehen. Ars Technica stieß jedoch auf einen Grund für die Geheimniskrämerei, der für die Musikbranche weit wichtiger sein könnte als ihre Probleme mit dem File-Sharing.
Eine gerichtliche Anordnung zwänge sie nämlich, die Verträge mit ihren 12 größten Vertriebskunden zu übergeben. Während dabei die meisten Einzelheiten vertraulich behandelt würden, wäre das bei den Informationen über Preise und Umsätze nicht der Fall. Genau das aber wäre das Letzte, was sich die RIAA wünschen könnte.
Bereits 2005 hatte der auch politisch ehrgeizige New Yorker Generalstaatsanwalt Eliot Spitzer eine Untersuchung über mögliche illegale Preisabsprachen der Musikfirmen eingeleitet. Es ging insbesondere um vermutete geheime Absprachen zwischen den großen Labels und den Anbietern von Online-Musik.
Informationen aus dem Prozess gegen “Piratin” Lindor könnten nun erneute Ermittlungen der Staatsanwälte gegen die Labels selbst auslösen.
(von Nick Farrell/bk)