Kostenloses Steuerformular D-Elster verboten

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Das Bayrische Landesamt für Steuern hat vor dem Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Buhl Data erwirkt. Mit der Verfügung will das Landesamt die Verbreitung des kostenlosen Steuerformulars unter dem Namen “D-Elster” verhindern. Buhl Data wird die Software jedoch weiterhin als “D-Steuerformular” anbieten. Der Download steht unter www.d-steuerformular.de online.

Buhl Data hat bereits im August 2006 die Markenrechte an “D-Elster” beantragt, die im September 2006 ins Markenregister eingetragen wurden. Die Domain “D-Elster.de” wurde per Gerichtsbeschluss abgeschaltet.

“Die Finanzverwaltung hat wohl erkannt, dass D-Elster die bessere Alternative zum Elster-Formular ist”, meint Peter Glowick, Geschäftsführer von Buhl Data. “Daher versucht sie jetzt mit Macht, die Bürger am Wechsel zu hindern. (bwi)

Bild: Buhl Data

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