Gerichtsurteil: Aus für deutsche Web-Rekorder?
Wohl das Aus bedeutet der neuerliche Richterspruch für den Dienst “shift TV” der Netlantic GmbH. Die Berufung wurde vom OLG zurückgewiesen. Demnach ist es “shift TV” untersagt, Fernsehprogramme zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln. Damit wäre das Grundprinzip des Web-Rekorders in Deutschland vom (Online-) Tisch…
Die Dresdner Richter folgten mit ihrem Urteil der Auffassung des LG Leipzig, dass es sich bei so einem Web-Service um eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Die Netlantic GmbH hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, um die international gebräuchliche Idee doch noch zu retten.
Die ProSiebenSat.1-Gruppe schlägt sich derweil auf die Brust: Ihre Programmsignale dürfen ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden. Wer sich allerdings das abgeflachte Angebot der “Gruppe” anschaut, möchte es auch gar nicht vervielfältigt sehen (siehe Bild). Es läuft sowieso schon auf vielen Sendern der gleiche Pseudomist … (rm)