Oberlandesgericht verbietet Web-Rekorder

CloudMarketingNetzwerkePolitikRechtServerSoziale Netzwerke

Aus und vorbei bedeutet der neuerliche Richterspruch für den Dienst “shift TV” der Netlantic GmbH. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Demnach ist es “shift TV” untersagt, Fernsehprogramme zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln.

Das OLG Dresden folgte damit der Auffassung des LG Leipzig, dass es sich dabei um eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung handele. Die Netlantic GmbH legte nun gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen. (rm)

Lesen Sie auch :