Vorrats-Datenspeicherung auf breiter Front abgelehnt
27 Verbände lehnten in einer am Montag in Berlin veröffentlichen gemeinsamen Erklärung den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ab. Sie befürchten einen massiven Eingriff in die Privatsphäre Unschuldiger und sehen die vertrauliche Kommunikation in Gefahr. Es sei “inakzeptabel”, dass ohne jeden Verdacht einer Straftat sensible Informationen über die sozialen Beziehungen, die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation der Bürger gesammelt werden sollen.
Zudem halten die Kritiker die dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende EU-Richtlinie für verfassungswidrig. Die Kritiker stellen den Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich in Frage. Den Strafverfolgern fehlten nur selten Kommunikationsdaten. Aus einer Studie des Bundeskriminalamts ergebe sich, dass eine Vorratsdatenspeicherung die durchschnittliche Aufklärungsquote “von derzeit 55 Prozent im besten Fall auf 55,006 Prozent erhöhen” könne.
Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird angenommen, dass die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die im Europarecht verankerten Grundrechte. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie erhoben. (bwi)