Elektronische Signaturen im Aufwind?
Staatliche Vorgaben bestimmen den Takt

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Signaturen-Schwerpunkt ist B2G (Business to Government)

Elektronische Signaturen im Aufwind?

Nun macht der Staat Vorgaben für rechtssichere elektronische Transaktionen: Ab 2012 sollen Unternehmen und Behörden ihre Transaktionen überwiegend über den Datenhighway abwickeln, beschlossen Vertreter von Regierung, Wissenschaft und großen Unternehmen auf dem IT-Gipfel im Dezember 2006. Auch elektronischer Personalausweis und Gesundheitskarte sollen rechtskräftige elektronische Unterschriften ermöglichen.

“Wir sind an einem Punkt, wo wir weder einen bahnbrechenden Erfolg noch eine bessere Alternative besitzen”, so Dr. Reinhard Posch, CIO im Bundeskanzleramt Österreich, auf der Podiumsdiskussion “Ist die elektronische Signatur doch ein Erfolg?” auf dem jährlichen Smartcard-Kongress “Omnicard” (www.omnicard.de) Mitte Januar in Berlin. Auch die heute selbstverständliche Verbreitung von Telefon oder Personalcomputer habe sich niemand vorstellen können.

Fortan soll B2G den Markt antreiben. Mit Signaturen arbeiten zum Beispiel das am 1.1.2007 eingeführte elektronische Handelsregister (www.unternehmensregister.de), die Deutsche Emissionshandelsstelle (www.dehst.de) im Umweltbundesamt und die Deutsche Rentenversicherung, bei der Millionen von Papierakten gescannt, signiert und archiviert werden.

“Allen Projekten ist gemeinsam, dass der Gesetzgeber den Startschuss gegeben hat, und dies ist der wichtigste Erfolgsfaktor,” so Dr. Andreas Bovenschulte, Referent für Öffentliches Recht, Datenschutz und elektronischen Rechtsverkehr beim Senator für Justiz und Verfassung Bremen.

Expertenrat: Vorsichtig beginnen

Elektronische Signaturen im Aufwind?

Was gibt es zu tun für KMUs?
“Unternehmen müssen sich neu positionieren und mehr auf die Digitalisierung ihrer Prozesse achten, so Dirk Arendt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Fraunhofer FOKUS eGovernment-Labor. “Und Themen wie die Langzeitarchivierung haben wir noch gar nicht bis zu Ende gedacht, da stehen wir noch mitten in der Forschung.”

Auch sei die Marktdurchdringung kein Selbstläufer, so Marc Gurov von der OPENLiMiT Holding AG, auch nicht bei elektronischen Rechnungen, eigentlich seit 2004 Pflicht. Sein Unternehmen setzt auf die weltweite Verbreitung von PDF-Dateien und ermöglicht mit seiner offiziell zertifizierten Software eine elektronische Unterschrift von Rechnungen und anderen Dokumenten aus Adobe-PDF-Dokumeten heraus. Der Empfänger kann die Signatur mit einem kostenlosen Reader auf Gültigkeit prüfen.

Aufgrund des Einsparpotenzials bei Porto, Kuvertierung etc. lohnt sich ein Einsatz seiner Meinung nach bereits jetzt für mittelständische Unternehmen.

Auch Dr. Lutz Martiny, Lehrbeauftragter für Informationsmanagement an der Technischen Universität Berlin geht davon aus, dass Unternehmen in der Regel nach einmaliger Investition in die Hard- und Software durch die Digitalisierung ihrer Prozesse und den Einsatz von elektronischen Signaturen Kosten sparen können.

G2C: Hat bald jeder eine Signaturkarte?

Elektronische Signaturen im Aufwind?

Bislang hatte im Bereich “Govenment to Citizen” (kurz G2C) der einzelne Bürger, das “C” bei G2C, nur 1,7 Mal Behörden-Kontakt im Jahr, berechneten Experten. Auch hier setzt der Staat die Eckpfeiler neu: Ab 2010 muss sich jeder abhängig Beschäftigte, der Kinder,- Arbeitslosen- oder Wohngeld beantragt, auf den Elektronischen Einkommensnachweis ELENA einstellen, früher Jobcard genannt. Dabei handelt es sich nicht um eine eigenständige Karte, sondern um ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten monatlich an eine zentrale Datenbank melden müssen.

Auf diese Datenbasis werden andere Behörden zugreifen, vorausgesetzt, der Betroffene hat vorher per elektronischer Signatur zugestimmt, die er ab 2008 auf einem Chip des elektronischen Personalausweises oder auf der Gesundheitskarte finden können soll. Auch geben die Sparkassen derzeit eine EC-Karte aus, die für die digitale Signatur vorbereitet sein soll. Klar, dass sich die Branche von diesem Vorhaben einen Aufschwung erhofft und Wörter wie “geringe Marktdurchdringung” dann der Vergangenheit angehören sollen. Aber es gibt auch hier kritische Stimmen, die zu bedenken geben, dass es noch viele Jahre dauern kann, bis wirklich jeder einen elektronischen Personalausweis mit einer elektronischen Signatur besitzt.

Datenschützer kritisieren die zentrale Datenbank mit Arbeitnehmerdaten. Hierzu der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gegenüber www.it-im-unternehmen.de; “Mit dem ELENA-Verfahren entsteht ein umfangreicher zentraler Bestand sensibler Daten, der nicht für alle erfassten Fälle relevant sein wird. Damit stellt sich die Frage, ob hier eine unzulässige Datenspeicherung auf Vorrat vorliegt, und die Frage der Verhältnismäßigkeit. Wichtig ist die Transparenz der Datenspeicherung und -übermittlung So müssen die Betroffenen die gespeicherten Daten und sämtliche Übermittlungsvorgänge jederzeit abrufen können.”

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