Oberstes Strafgericht: File-Sharing in Italien legal

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Diese Entscheidung erging zu Gunsten zweier Studenten des Turiner Polytechnischen Instituts, die 1994 ein P2P-Netzwerk für den Austausch von Dateien aufgebaut hatten. Sie waren zuvor in einer niedrigeren Instanz der illegalen Vervielfältigung als schuldig befunden und zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Eine Berufungshandlung hatte das Strafmaß bereits auf drei Monate reduziert.

Das oberste Strafgericht hob nun jedoch beide Urteile auf und entschied, dass der Download von Computerdateien aus solchen Netzwerken ohne Gewinnabsichten nicht strafbar sei.

Damit ist der Download entkriminalisiert. Die Umgehung von Kopierschutztechniken bleibt jedoch auch in Italien weiterhin strafbar, was zu weiteren widersprüchlichen Urteilen führen könnte.

Für die P2P-Befürworter stellt das Urteil jedoch einen Meilenstein dar, da der Download selbst nicht mehr strafrechtlich relevant ist.

(Nick Farrell/bk)

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