Abmahngefahr bei Geschäftsbriefen per E-Mail
Den wenigsten dürfte das neue E-Mail-Gesetz bekannt sein. Dieses seit 1. Januar geltende Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) schreibt vor, dass gewerbliche E-Mails bestimmte Informationen über das Unternehmen enthalten müssen, das die Nachrichten verschickt. Das schließt sowohl Angebote, Bestellungen und Kündigungen als auch Newsletter mit ein.
Verstöße gegen das neue Gesetz werden mit Geldstrafen oder auch mit Abmahnungen durch Konkurrenten geahndet werden. Eine GmbH muss etwa Angaben über Firmennamen, Rechtsform, Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht, Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und den Aussichtsratsvorsitzenden machen. (bwi)
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