Gema erwirkt einstweilige Verfügung gegen UseNeXT

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Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) hat gegen die Betreiber des Dienstes UseNeXT vor dem Landgericht Hamburg eine erstmalige Unterlassungs-Verfügung erzielt. Somit ist eine Klage gegen den “Vermittler zu UseNet” nicht mehr in weiter Ferne. Dies läst sich einer offiziellen Presse-Mitteilung der GEMA entnehmen.

UseNet ist ein auf Diskussionsforen basierendes Netzwerk. Dies soll im Vergleich zum herkömmlichen Internet als schneller und sicherer gelten. Auch eine Such-Software ist im Angebot von UseNeXT enthalten.

Die GEMA behauptet, dass sich bei UseNet eindeutige Bezüge zu Online-Tauschbörsen finden lassen. (mr)

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