Urteil zu Tauschbörsen öffnet Hintertür
Die Richter aus dem mittleren Westen Deutschlands sehen keine Überwachungs- und Belehrungspflichten von Eltern volljähriger (!) Kinder. Falls sie also ihrem erwachsenen Nachwuchs einen PC bereitstellen und der Rechner für illegale Tauschbörsennutzung benutzt wird, müssen die Inhaber des PCs nicht haften, entschied das Landgericht Mannheim (Aktenzeichen 7 O 76/06). Bei volljährigen Kindern sei die Belehrungs- oder Überwachungspflicht den Eltern nicht zuzumuten, weil volljährige Kinder “nach allgemeiner Lebenserfahrung im Umgang mit Computer- und Internettechnologie einen Wissensvorsprung vor ihren erwachsenen Eltern” haben. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Behörden den elterlichen Rechner bei einer Razzia beschlagnahmen dürfen – und ob sich bei einem Familien-PC die jeweiligen Nutzer zu erkennen geben müssen… (mk/rm)