BGH Karlsruhe stoppt den “Bundestrojaner”

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Verdeckte Online-Durchsuchung von Computern ist unzulässig, entschied der BHG Karlsruhe am 5. Februar: “Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig.”

Dies gilt auch für den Einsatz des so genannten “Bundes-Trojaners”.

Noch liegt kein schriftliches Gesetz hierzu vor, doch der gerichtliche Beschluss ist bereits auf der BGH-Seite zu finden. In kürze folgt ein Eintrag in das Srafgesetzbuch.

Der Trojaner sollte von der Bundesregierung dazu eingesetzt werden, potentiell gefährliche Verbrecher auszuspionieren, ohne dass diese etwas davon bemerken. Dies sollte über eine gefälschte E-Mail erfolgen, die das Schadprogramm enthält. Die genauere Vorgehensweise war nicht bekannt. (mr)

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