Bundesgerichtshof: Polizei darf keine Trojaner schicken
Der BGH-Ermittlungsrichter Ulrich Hebenstreit hatte die vom Bundeskriminalamt selbst eingeräumte Praxis bereits verworfen. Das BKA wollte sich damit nicht abfinden, deshalb musste jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden. Der 3. Strafsenat entschied heute, die bestehenden Gesetze gäben die erforderliche “Ermächtigungsgrundlage” nicht her.
Bundesinnen-Überwachungsminister Schäuble juckt das höchstrichterliche Urteil wenig. Er kündigte schon vorher an, sich die Ermächtigung durch neue Gesetze holen zu wollen. Als Begründung müssen – das hätte man sich denken können – wieder mal die Terroristen dieser Welt herhalten, für die das Internet “Fernuniversität und Trainingscamp” sei.
Der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch hingegen hält die Online-Durchsuchung für wesentlich schlimmer als die akustische Überwachung einer Wohnung, denn der PC sei für viele heute wie “ein ausgelagertes Gehirn”. Hirsch hatte bereits mit einer Verfassungsbeschwerde für eine starke Einschränkung der Lauschangriffe gesorgt.
Der Chaos Computer Club (CCC) sieht in der Online-Schnüffelei einen weiteren Schritt zur Abschaffung wichtiger Grundrechte.
(bk)
Schäuble schnüffelt gerne im Home-PC