Nach BGH-Urteil: Schäuble will trotzdem Online-Horchposten (Kommentar)
Wolfgang “das waren doch bloß 100.000 Mark Schwarzgeld” Schäuble droht jetzt damit, im Eilmarsch ein Gesetz durchzuboxen, das eine Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen schaffe. So wäre es ihm möglich, dass frische Urteil des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs – verdeckte Online-Untersuchungen sind unzulässig – zu negieren und der Polizei die Möglichkeit zu eröffnen, in fremden Privatcomputern zu schnüffeln (wir berichteten). Zwar nennt er vor TV-Kameras noch die Einschränkung, dass nur nach richterlicher Anordnung ein staatlicher Hackerangriff möglich sein soll, doch was wollen wir wetten, dass dieser Passus im endgültigen Gesetz später fehlt oder entkräftet sein wird?” Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung verdeckt durchführen zu können”, wünscht sich der ehemalige (?) Schwarzgeldpapst der CDU. So ist das, wenn man den Bock zum Gärtner macht! (mk/rm)
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