Nach dem BGH-Urteil: Von guten und bösen Trojanern

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Eigentlich ist der Begriff Online-Durchsuchung noch verharmlosend. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hält “Online-Kaperung” für zutreffender, da zuerst Spionageprogramme auf den PC befördert werden müssen – das wäre so, als würde bei einer Hausdurchsuchung zuerst ein Beamter in die Wohnung geschmuggelt, um die Tür von innen zu öffnen. Und das alles passiert ganz heimlich, als träte eine Geheimpolizei in Aktion.

Wie das genau geht? Will das geheimniskrämerische BKA nicht sagen, natürlich aus kriminaltaktischen Gründen. Heraus kam nur, dass es keine speziell geschulten “Online-Durchsucher” gäbe, sondern “Spezialisten”, und das seien Beamte, die “versiert auf dem Gebiet” seien. Und einen reichlichen Geldsegen bekamen die versierten Staatsdiener dafür auch, nämlich 160 Millionen Euro Sonderzuwendungen, um die geheime Infrastruktur aufzubauen.

Deutsche Fahnder könnten auch die Erlaubnis bekommen, die Trojaner auf Rechner im Unternehmen einzuschleusen. Axel Postinett vom Handelsblatt befürchtet daher:

“Dann beginnen die Datenschaufler alles zu sammeln, was ihnen unter die digitalen Finger kommt. Als Randprodukte könnten dabei wertvolle Unternehmensinformationen oder personenbezogene Daten aus der Personalabteilung oder Lohn- und Gehaltsbuchhaltung anfallen … Das können auch komplette Adresslisten und Terminkalender aus Office-Programmen sein, der E-Mail-Verkehr, interne Memos, Konstruktionspläne, Angebote.”

Unsicherheits-Spezialist Symantec wollte sich auf Anfrage nicht zu dem heiklen Thema äußern. Sophos-Geschäftsführer Pino v. Kienlin hingegen forderte mehr Rechtssicherheit für die IT-Abteilungen. Dafür solle eine gesetzliche Grundlage wie in den USA her, die die Unterscheidung “gute Trojaner, böse Spyware” ganz gesetzestreu ermögliche. So könnten die Administratoren problemlos entscheiden, was mit entsprechender Software zu blockieren – oder eben nicht zu blockieren wäre, weil gut und staatlich sanktioniert.

Der eco-Verband hingegen beteuert, die Internet Service Provider kämen hier nicht mit ins Spiel. “Mit uns nicht zu machen”, versichert Harald Summa zur Trojaner-Einschleusung. Außerdem habe die Internetwirtschaft durch das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung bereits genug damit zu tun, gewaltige Informationsmengen über die bürgerlichen Internet-Aktivitäten bereitzuhalten.

Die FAZ berichtet weiterhin von Spionageprogrammen der Sicherheitsdienste, die über die Trojaner-Masche hinausgehen. Sie sollen PCs systematisch nach offenen Einfallstoren durchsuchen, sobald sie sich mit dem Internet verbinden. Die Spione könnten sich nach erledigter Schnüffelei wieder deinstallieren und spurlos verschwinden.

Wenn der Benutzer gar nichts von der Ausspähung bemerkt, ist das aber erst recht nicht mehr mit einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung vergleichbar – es ist vielmehr eine geheime polizeiliche Maßnahme.

Warum fällt mir eigentlich gerade der Film Das Leben der Anderen ein? Und gäbe es die DDR vielleicht noch heute, hätten die damaligen Staatsorgane über solche Überwachungstechniken verfügt? Nur so ein Gedanke.

(bk)

FAZ

Handelsblatt

Wikipedia: Das Leben der Anderen

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