Bundesrat berät über Killerspielgesetz

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“Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen, dass insbesondere sog. Killerspiele, die menschenverachtende Gewalttätigkeiten zum Gegenstand haben, eine gewaltabstumpfende und für bestimmte labile Charaktere auch eine stimulierende Wirkung haben können”, so der bayrische Ministerpräsident Edmund Stoiber in der Begründung seines Gesetzesvorschlags.

Weiterhin wird ein Bezug zu den Amokläufen Bad Reichenhall 1999, Erfurt 2002 und Emsdetten 2006 hergestellt und behauptet, dass alle Amokläufer bewiesenermaßen Gewaltspiele auf ihren Rechnern hatten.

Zukünftig soll es, wenn das Gesetz durchgeboxt wird, Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen hageln. Als Verurteilungsgrund gibt der Gesetzesvorschlag die Verteilung, Bewerbung oder den Vekauf von Spielprogramme an, die “grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen darstellen und dem Spieler die Beteiligung an dargestellten Gewalttätigkeiten solcher Art ermöglichen”. (mr)

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