Neue Welle: Mehr als 10.000 Abmahnungen für Online-Händler

Allgemein

Wie das Handelsblatt berichtet, sind Hunderttausende von Unternehmen verunsichert. Die Mitarbeiter des Bundesjustizministeriums, deren offizieller Formulierungsvorschlag Anlass für die Abmahnungen ist, hingegen lassen sich nicht wirklich aus dem Beamtenschlaf kitzeln und wiegeln schläfrig ab:

“Wir halten die Widerrufsbelehrung für zutreffend. Aus diesem Grund kann eine Abmahnung nicht erfolgreich sein.”

Kann sie doch. Weil das eine Gericht so entscheidet, und das andere so. Da Internet-Angebote von überall abzurufen sind, gilt der fliegende Gerichtsstand. Daher kann der gesetzeskundige Abmahner sich den Gerichtsstand aussuchen, an dem er voraussichtlich Erfolg hat. An einem anderen könnte er hingegen Pech haben und sogar im Knast landen, wie es jüngst dem Vorsitzenden des Abmahnvereins “Ehrlich währt am längsten” geschah. Der Staatsanwalt will ihn auch nicht so schnell wieder gehen lassen – wegen Wiederholungsgefahr.

Schlampige Gesetze haben für eine Pfründe skrupelloser Serien-Abmahner gesorgt, und das sind überwiegend auf Geldeintreiberei spezialisierte Anwälte. Die Rechtsunsicherheit ist inzwischen so verheerend, dass viele Anwälte Rechtsberatung zu diesem Thema ablehnen, da selbst ihnen das Haftungsrisiko zu groß ist. Der auf Onlinerecht spezialisierte Rechtsanwalt Johannes Richard traut sich noch, hält die Lage aber für aussichtslos:

“Sie können kaum etwas gegen diese Abmahnungen machen. Für Anwälte sind diese Abmahnungen ein ganz leichtes Geschäft. Das liegt vor allem am Versagen des Gesetzgebers.”

(bk)

Handelsblatt

Lesen Sie auch :