Domain-Namen nicht absetzbar

Allgemein

Einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München zufolge sind Domain-Namen nicht steuerlich absetzbar. Der Domain-Name “ist ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, unabhängig von seiner Nutzung durch einen konkreten Internet-Auftritt”, lautet das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (AZ III R6/05). Der Domain-Name ist laut BFH nicht abnutzbar, weil er zeitlich unbefristet registriert wird.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar 3835 Euro zuzüglich 614 Euro Mehrwertsteuer bezahlt, um den Namen einer Region für den Internetauftritt ihrer Presseagentur verwenden zu können. Bei der Steuererklärung hatte das Ehepaar den Betrag als Betriebsausgaben von den Einnahmen abgezogen.

Unternehmen können die Ausgaben für den Domain-Namen erst dann von der Steuer absetzen, wenn sie diesen weiterverkaufen. Auch eine Abschreibung über mehrere Jahre ist nicht möglich.

Einen Lichtblick gibt es aber doch für die Käufer von Internetadressen: Die Mehrwertsteuer ist als Betriebsausgabe absetzbar. (bwi)

Bild: Bundesfinanzhof

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