Wie die BKA-Hacker die Privatsphäre schützen wollen

Allgemein

Er wiederholt darin die unsinnigen Argumente, mit denen er schon in der Nachtmagazin-Sendung der ARD am 15. Februar auf seine mäßigen Kenntnisse bezüglich Computertechnik und Internet aufmerksam gemacht hatte. Der absolut unterhaltsame Sendebeitrag ist noch aus dem ARD-Archiv abzurufen (15. Februar 2007, Nachtmagazin, 00:45 Uhr, Beitrag “Polizei-Kongress”).

Er will also weiterhin “heimliche Online-Durchsuchungen von Computern”. Natürlich darf er bekunden, dass er sich mit Schnüffelminister Schäuble einig ist. Der ist schließlich nach eigener Einschätzung noch immer so anständig, dass ihm das BKA keinen Trojaner zu schicken braucht.

Also, Verbrecher und Terroristen sind ja so schlau und bedienen sich der Verschlüsselungstechniken. So schützen sie ihre gefährlichen Daten und bewahren sie dann “auf passwortgeschützten Speichern irgendwo in der virtuellen Welt auf”. Die “Kryptierungstechnik” mache es den tüchtigen BKA-Beamten dann fast unmöglich, “solche Daten, etwa von einer Festplatte, zu entschlüsseln”.

Die Festplatte befindet sich also nicht im Home-PC in einer Wohnung, sondern in einer virtuellen Welt? Wir sind ja alle so virtuell. Und jetzt kommt noch mehr von Zierkes gnadenloser Logik:

“Wir müssen also vor der Ver- oder nach der Entschlüsselung ansetzen, und das geht nur online.”

Alles klar? Ach so, da wäre außerdem noch diese lästige Geschichte mit der Privatsphäre, die das Bundesverfassungsgericht nicht einfach so aufgehoben wissen möchte. Die sei doch geschützt, so Jörg Zierke, wenn man “etwa gezielt mit Hilfe von Schlüsselbegriffen” fahnde.

(bk)

Spiegel (Vorausmeldung)

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