Microsoft FAT-Patent in Deutschland ungültig

Data & StorageStorage

Jetzt erst wurde das Urteil des Bundespatentgerichtes veröffentlicht, das schon Ende Oktober 2006 gefällt wurde: Microsoft darf keine Ansprüche auf Techniken des Dateiformates FAT beanspruchen.

Das Patent für die “File Allocation Tables” beschreibt einen gemeinsamen Speicherbereich für lange und kurze Dateinamen im Dateisystem. Das Bundespatentgericht vertritt nun die Auffassung, dass die Technik zur Anordnung kurzer und langer Dateinamen nicht neu ist und keinesfalls auf “erfinderischer Tätigkeit beruhe”. Ein Datenverarbeitungsspezialist mit mehrjähriger Erfahrung bei der Betriebssystem-Programmierung würde das beschriebene Verfahren schon mit gesundem Menschenverstand als Verfahren erkennen, mit dem eine Datei im Speicher unter einem vergebenen Namen aufgefunden werden kann.

Das vom europäischen Patentamt anerkannte Patent EP0618540 ist in Deutschland also ungültig. Hier war es unter Patentnummer 69429378 angemeldet.

Microsofts Hilfsantrag, um zumindest eine eingeschränkte Gültigkeit zu erreichen, wurde vom Gericht abgelehnt. (mk)

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