Second Life: Virtuelle Pornographie ist strafbar

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Immer öfter geraten Spiele wie GTA oder Second Life in den Blickpunkt von Jugendschützern. Der Anwalt Stephan Mathé nimmt in einem Interview mit der Netzzeitung dazu Stellung.

“Wer pornographische Schriften einer Person unter 18 Jahren zugänglich macht oder derartiges Material dort verbreitet, wo sich Personen unter 18 Jahren aufhalten, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.”, zitiert der Anwalt aus dem StGB.

Weiterhin bezieht sich das Strafgesetzbuch nicht nur auf die Darstellung wirklicher sexueller Betätigung “echter Menschen”. So ist auch die Beschreibung sexueller Handlungen, etwa im Text eines Romans oder Comic als Pornographie anzusehen. (mr)

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