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Vorsicht Urheberrecht

Free Content im Internet

Schnell eine Einladungskarte mit ein paar schönen Fotos aus der Google-Fotosuche gestalten, ein witziges Video für die Betriebsfeier mit MP3-Musik unterlegen oder die Powerpoint-Präsentation mit einem Video von Youtube aufpeppen. Alles kein Problem, so lange Sie Karte, Video und Präsentation nicht gedruckt oder im Internet veröffentlichen. Doch sobald Sie das Werk im Web veröffentlichen, mit fremden Bildern eine Werbebroschüre gestalten oder einen Podcast damit anreichern, schlägt das Urheberrecht zu. Denn grundsätzlich sind Texte, Fotos, Musik und Videos urheberrechtlich geschützt, der Fotograf, Künstler oder Autor muss immer ausdrücklich zustimmen, bevor seine Werke veröffentlicht werden.

Was in Zeiten von Web 2.0 und Open-Source-Software altmodisch wirkt, weil viele Werke scheinbar frei im Internet zur Verfügung stehen, ist nach wie vor weltweit geltendes Recht. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert teure Abmahnungen und hohe, nachträgliche Honorarforderungen.

Open Content

Der Ausweg aus dem Dilemma: Open Content. Unter diesem Stichwort laufen Texte, Schriftstücke, Bilder, Video- oder Audioproduktionen, die zur freien Verbreitung angeboten werden. Zum Schutz vor all zu großem Wildwuchs stehen sie trotzdem meist unter einer Lizenz, die genau regelt, wer den Inhalt in welcher Form nutzen oder verändern darf.

Zwar ist der Anteil an freiem Content derzeit noch recht klein im Vergleich zu kommerziellen Angeboten, immer mehr Webportale spezialisieren sich aber darauf, Open Content bereitzustellen. Pixelquelle.de beispielsweise ist eine Fotografen-Community, in der es zu nahezu jedem Motiv teils sehr hochwertige Fotos gibt. Bei Musik ist Jamendo eine spannende Anlaufstelle für jede Stilrichtung. An Websites wie Wikipedia und das Gutenberg Projekt sollte denken, wer freie Informationen und Texte braucht.

Darüber hinaus lohnt sich immer auch eine gezielte Suche über Google und Yahoo, wenn die etablierten Websites nicht das Gewünschte bieten.
Beide Suchmaschinen bieten Funktionen zur Beschränkung auf Content mit vorgegebenen Nutzungsrechten. Da stößt man dann auf so spezielle Websites wie beispielsweise das Heftone Banjo Orchestra, das seine gesamte Musik frei anbietet.

Schier unerschöpfliche Mengen an kostenlos verwendbarem Material findet sich auch auf den Websites amerikanischer Institutionen, Universitäten und Behörden, da das amerikanische Recht im Großen und Ganzen keine Lizenzgebühren für Content zulässt, der aus Steuergeldern finanziert wurde. Hervorragende Quellen sind beispielsweise die Library of Congress und die NASA.

Kommerziell, aber preisgünstig

Eine Alternative zu komplett kostenlosem Content sind kommerzielle Anbieter, die frei verwendbares Material auf CD oder DVD anbieten oder im Internet per Pauschalgebühr verkaufen. Allerdings ist bei CDs und DVDs, die unter dem Stichwort »lizenzfrei« verkauft werden, immer etwas Vorsicht geboten. Liest man das Kleingedruckte genau, stellt sich häufig heraus, dass kommerzielle Nutzung trotz allem ausgeschlossen ist. Schon eine Speisekarte im Restaurant oder eine Website mit ein paar Werbebannern ist im engeren Sinne aber kommerziell.

Die interessantesten Angebote gibt es im Foto-Bereich. Fotolia beispielsweise bietet eine enorme Auswahl an Fotos schon für unter 1 Euro an, die dann völlig frei verwendet werden dürfen. Wer regelmäßig größere Mengen an Fotos benötigt, greift auf zeitabhängige Pauschalangebote zurück. Bei Photos.com können Kunden beispielsweise für ein Monatsabo für 140 Dollar fast beliebig viele Fotos herunterladen und anschließend frei verwenden.

Bild: Klar erkennbar sind die Nutzungsbedingungen beim Musikportal Jamendo.

Wie frei ist »free«?

Free Content im Internet

Das eigentlich Schwierige bei der Suche nach frei verwendbarem Content ist herauszufinden, unter welchen Bedingungen die Inhalte letztlich wirklich verwendet werden dürfen. Das klingt zunächst trivial, hat aber diverse juristische und begriffliche Fußangeln. Begriffe wie »free«, »gratis« oder »kostenlos« sagen nämlich nichts darüber aus, ob Sie das Material auch für eigene Veröffentlichungen verwenden dürfen. Auf Websites wie Greatsongsfree.com gibt es jede Menge MP3s zum kostenlosen Download, die Musik ist jedoch nur zum persönlichen Gebrauch auf dem eigenen iPod gedacht. Die Musiker geben mit einem kostenlosen Download aber keineswegs auch alle anderen Nutzungsrechte frei. Immer, wenn sich auf einer Website keine Hinweise dazu finden lassen, wie der Content verwendet werden darf, muss man davon ausgehen, dass nur die passive Nutzung, also der reine Zugriff zum Lesen beziehungsweise Hören gemeint ist.

Lizenzmodelle

Für Klarheit sorgen nur ausdrücklich an ein Dokument oder Musikstück gekoppelte Lizenzverträge, die man mit dem Download automatisch anerkennt. Am etabliertesten ist das Modell der Creative Commons Organisation.

Eine gute Übersicht zu gängigen Lizenzen und verständlich geschriebene Informationen zu diesen Modellen finden sich beim Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software Ifross im Bereich »Open Content«. Denn trotz gut durchdachtem Lizenzmodell ist manchmal trotzdem nicht ganz klar, was man nun mit so lizenziertem Content genau machen beziehungsweise nicht machen darf. Eines haben aber die meisten Lizenzen gemeinsam: In der Regel wird die Nennung des Urhebers eines Werkes und häufig auch eine Verlinkung zu dessen Website verlangt.

Das Kleingedruckte

Anders als man das sonst vielleicht von Disclaimern im Web gewohnt ist, sollte man bei Gratis-Content immer das Kleingedruckte genau lesen. Dort finden sich die wichtigen Hinweise darauf, in welcher Form und unter welchen Bedingungen der Content genutzt werden darf. Inhalte von Websites wie Podsafe Music Network dürfen beispielsweise ausschließlich von dort registrierten Usern verwendet werden und auch nur fürPodcasts.

Das Kleingedruckte gibt auch wertvolle Hinweise darauf, wie seriös die jeweilige Website ist. Denn eine wichtige Frage ist immer: Verfügt der Anbieter überhaupt über die Rechte, den Content anzubieten? Beim Urheberrecht ist nämlich nicht entscheidend, ob Sie wussten, dass Sie geschütztes Material verwenden. Auch wenn Sie ahnungslos von einer seriös wirkenden Website Content herunterladen und verwenden, verletzen Sie gegebenenfalls die Rechte des Urhebers, wenn er dieser Form der Nutzung gar nicht zugestimmt hat und der Anbeter damit quasi eine Raubkopie offeriert. Wesentliche Indizien für einen seriösen Anbieter sind klare und verständliche Nutzungsbedingungen, erkennbare Kontroll-Bemühungen des Anbieters, eine klare Kennzeichnung des Contents mit zugehörigen Nutzungsrechten und Kontaktinfos zum Urheber des Contents.

Musik und die GEMA

Besondere Vorsicht ist immer angebracht, wenn es um Musik geht. Wegen der komplizierten Rechtslage und einiger juristisch kaum geklärten
Fragen kann es selbst dann Probleme mit der GEMA geben, wenn beispielsweise ein amerikanischer Popstar seine Musik auf seiner eigenen Website zur freien Verwendung anbietet. Wer kein Risiko eingehen will, sollte daher immer in der GEMA-Repertoiresuche recherchieren. Taucht ein Song dort auf, sollte man besser die Finger davon lassen.

Bild: Mit ein paar wenigen Lizenzregeln und einfachen Piktogrammen sind die Creative-Commons-Lizenzen inzwischen weit verbreitet.

Selbst ist der Mann

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Wer von dem lizenzrechtlichen Geplänkel genug hat, kommt schnell auf den Gedanken, einfach selbst etwas zu entwerfen: Fotomontagen, eigene Musik, Videos. Aber auch hier gibt es juristische Fußangeln. So müssen Sie auch bei eigenen Fotos immer das Persönlichkeitsrecht von fotografierten Personen beachten ? denn ohne Zustimmung dürfen Sie solche Fotos nicht einfach veröffentlichen. Ähnliches gilt für Markennamen und rechtlich geschützte Firmen-Logos etc.
Auch wenn es bei Youtube der letzte Schrei ist: Das Nachsingen von Songs beziehungsweise die Verbreitung solcher Aufnahmen ist nicht erlaubt, denn auch das Aufführungsrecht gehört zu den Rechten des Urhebers.

Die eigene Interpretation einer Mozart-Sonate am Klavier ist aber erlaubt ? schließlich ist das Urheberrecht an Mozart-Kompositionen schon seit ein paar Jahrhunderten abgelaufen. Doch da ist auch schon der nächste Quell für Missverständnisse: Nur weil klassische Musik in der Regel nicht geschützt ist, dürfen Sie trotzdem nicht die Aufnahme von Beethovens 9. Symphonie der Berliner Symphoniker verwenden ? denn hier hat wiederum das Orchester Rechte an seiner Interpretation des ansonsten eigentlich freien Beethoven-Werkes.

Geschützte Schnipsel

Weit verbreitet ist der Irrglaube, dass man bei Musik bis zu zehn Sekunden frei verwenden darf. Fakt ist: Sobald ein Musikstück erkennbar ist ? und das kann schon nach drei oder vier Tönen der Fall sein ? schlägt das Urheberrecht zu. Gleiches gilt für die Verwendung von Filmausschnitten, Fotos oder Texten, die man neu zusammenmischt, eine Collage entwirft, mehrere Texte zu einem einzigen zusammenfasst und Ähnlichem. Entsteht dabei kein juristisch tragfähiges neues Werk, verletzt man Urheberrechte. Meist halten solche Werke, die aus Zitaten anderer Werke bestehen, vor Gericht nicht stand, weshalb man von derartigen Konstruktionen besser die Finger lässt und gleich etwas ganz Eigenes filmt, fotografiert oder dichtet.

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