Porno-Anbieter muss Geldstrafe zahlen
Wer als “Admin-C” für eine Web-Domain im Denic eingetragen ist, haftet auch für die Inhalte der Website, wenn dies nicht aus dem Impressum hervorgeht. Das Amtsgericht Waldshut hat nun einen Webcam-Anbieter aus Baden-Württemberg zu einer Strafe verurteilt. Grund: Die Verbreitung von Pornografie ohne effektive Zugangsbeschränkung.
Die betroffene Website bot “schmutzige” Live-Darbietungen. der Betreiber hatte zwar eine ausländische Adresse genannt, doch der Admin-C, der die Website eingerichtet hatte, wurde zur Verantwortung gezogen – und der sitzt in Deutschland.
Mit seiner Registrierung als Admin-C bei der Denic habe der Domain-Inhaber auch die Verantwortung für Inhalte übernommen, begründet das Gericht sein Urteil. Hätte der Anbieter geschlossene Nutzergrupen eingerichtet statt jedem den Zugriff zu erlauben, läge kein Straftratbestand vor, erklärte das Gericht. (mk)