Verfassungsschützer: Wir dürfen heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen
Das Bundeskriminalamt darf es nicht, hat ein allerhöchstes Gericht entschieden. Die Schäubles, Becksteins und Zierckes rufen seither täglich nach neuen Ermächtigungen für das heimliche Schnüffeln.
Ausgerechnet die Verfassungsschützer aber meinen, es ohnehin zu dürfen, ohne Wenn und aber, dafür aber ganz geheim. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage von Wolfgang Wieland hervor, dem innenpolitischen Sprecher der Grünen-Fraktion. Aus dem Antwortschreiben des parlamentarischen Staatssekretärs Peter Altmeier (CDU) durfte der Parlamentarier entnehmen, es gebe in den entsprechenden Gesetzen bereits die Rechtsgrundlagen “für eine heimliche Informationserhebung mittels Online-Durchsuchung”.
Wie oft denn von dieser Maßnahme Gebrauch gemacht werde, wollte das Handelsblatt wissen. Ist geheim, sagten die Geheimen. Und geheim soll außerdem noch die Dienstvorschrift sein, in der die Befugnisse des Amtes genau geregelt sind.
(bk)
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