BGH-Urteil: Raus mit den unerwünschten Foren-Beiträgen
Auch, wenn die Betreiber eines Meinungs- und Diskussions-Forums überhaupt nicht für den Inhalt der Site verantwortlich sind, werden sie mit dem BGH-Urteil (Az.: VI ZR 101/06) in die Pflicht genommen, unerwünschte Beiträge zu entfernen, sobald jemand stichhaltigen Protest einlegt.
Zu verdanken haben wir dieses nicht unbedingt Begeisterungswellen auslösende Urteil einer Klage eines Vorstandsvorsitzenden eines Anti-Kinderpornographie-Vereins. Jener beschwerte sich bei den Betreibern eines Forums, welches sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigte. Er wollte zwei Beiträge, die er als zutiefst beleidigend empfand, eliminiert sehen. Die Administratoren löschten aber nur einen der Beiträge, weil ihnen der anderen Schreiber bekannt war. Der BGH entschied jedoch, dass der Betreiber einer Web-Site dazu verpflichtet ist, auf Aufforderung alle verletzenden und hetzerischen Beiträge zu löschen – selbst wenn es sich um einen bekannten User handelt. (mr)