Rechtsfallen in Weblogs

Allgemein

Die frei herabladbaren Empfehlungen erklären Weblogs und ihre Risiken im Stil von Präsentationsfolien. Den Bloggern macht Dr. Sabine Grapentin erst einmal klar, dass sie besser aufpassen sollen, was sie von sich geben:

“Die spezifische Gestaltung von Weblogs sowie deren starke Verbreitung und langfristige Archivierung gewähren ggf. auch Einblicke in die Persönlichkeit des jeweiligen Bloggers, die sich nachträglich nur schwer beseitigen lassen.
Jeder Blogger sollte aus Gründen des Selbstdatenschutzes genau überlegen, was und wie er formuliert.”

Wer sich jetzt noch etwas zu sagen traut, bekommt es auch noch mit “rechtlichen Rahmenbedingungen” zu tun, die überwiegend von Institutionen wie “OLG Düsseldorf” sowie dem Telemediengesetz (TMG) bestimmt sind. Und natürlich höchst widersprüchlich ausfallen, wenn zum Beispiel die sachkundigen Richter vom OLG Düsseldorf zu ganz anderen Ergebnissen kommen wie das ebenso sachkundige OLG Hamburg.

In allen bisher bekannten Problemfällen ging es dabei um den “Konflikt zwischen freier Meinungsäußerung und (Unternehmens-) Persönlichkeitsrecht”. Eine höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH) zum Thema Weblogs gibt es noch nicht, wie ein Verbandssprecher beklagt.

(bk)

Bundesverband Digitale Wirtschaft

Leitfaden “Haftungsfragen bei Weblogs” (PDF)

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