DocMorris-Vorstandsvorsitzender Ralf Däinghaus war von der Entscheidung ganz angetan: “Wir sind zuversichtlich, dass sich der Europäische Gerichtshof unserer Auffassung anschließt. Schließlich hat die Europäische Kommission selbst mehrmals das Ende des Fremdbesitzverbots für Apotheken angemahnt.”
Sieht es der EGH tatsächlich so, kann DocMorris seinen lang gehegten Plan, die deutschen Endverbraucher direkt mit günstigen Sonderangeboten vom eigenen Apotheken-Webshop aus zu versorgen, in die Tat umsetzen. (rm)