Kritik an Schäubles Online-Überwachungsträumen
Wie die Presseagentur dpa berichtet, formiert sich neue Kritik gegen die geplante heimliche Überwachung von Computern, wie sie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vorschwebt. Ein erster gerichtlicher Vorstoß in diese Richtung war bereits vor einigen Monaten gescheitert. Gegenüber dem Handelsblatt betonte Schäuble nun die Wichtigkeit einer Ergänzung des Grundgesetzes, um sein Vorhaben auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen.
Daraufhin bekam die ohnehin kräftige Kritik an den Überwachungsplänen neuen Aufwind. So hält Bundesjustizministerin Brigitte Zypries das Vorhaben Schäubles für “verfassungsrechtlich höchst bedenklich” und die aktuellen Anti-Terror-Maßnahmen für ausreichend. Man dürfe keine Debatten führen, die den Menschen Angst machen und sie in die Irre führen, betonte Zypries.
Auch der SPD-Rechtspolitiker Klaus Uwe Benneter findet gegenüber der Financial Times Deutschland deutliche Worte: Es sei eine Ungeheuerlichkeit das Grundgesetz ändern zu wollen, um zunächst nicht legitime Vorhaben doch noch durchzusetzen. Petra Pau, Vizechefin der Linkspartei, brachte es mit weniger Worten auf den Punkt: Das Grundgesetz sei “kein Spielzeug für Sicherheitsfanatiker”.
Erwartungsgemäß erhält Schäuble Rückendeckung aus den eigenen Reihen allerdings mit wenig überzeugenden Argumenten. So sei laut CDU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der heimliche Zugriff auf Rechner unerlässlich zur Verbrechensbekämpfung. CDU-Innenpolitiker Ralf Göbel sieht in der geplanten Grundgesetzänderung keinen Abbau von Grundrechten, sondern vielmehr eine Erweiterung des Grundrechtsschutzes.
Schäuble will Ermittlern künftig einen heimlichen Zugriff auf Rechner via Internet ermöglichen. Die allgemeine Besorgnis, dass eine entsprechende Regelung zum unkontrollierten Datenabruf durch Sicherheitsbehörden führt, hält der Innenminister für unbegründet. (Timo Roll/mr)