Beim Online-Kauf von ausländischen Produkten muss man Zölle und Verbote berücksichtigenAuch im Internet bestellte Ware muss “durch den Zoll”
Ausgefallene Wünsche lassen sich per Online-Einkauf im Ausland schnell und günstig erfüllen. Ausnahme: Die Produkte sind in Deutschland verboten, wie bestimmte Elektronik, Software, Filme, Drogen oder Waffen. Billige Anbieter schicken ihre Ware oft von Asien aus. Bei den günstigen Angeboten sollten Sie aber immer auch berücksichtigen, dass Einfuhr-Umsatzsteuer (16 Prozent) und Zollgebühren anfallen. Welcher Zollsatz zu bezahlen ist, ergibt sich aus der Tarifdatenbank Taric. Für MP3-Player oder USB-Sticks können bis zu 14 Prozent anfallen. Positiv: PCs, Notebooks und PDAs sind zollfrei. Weil auch die Zollbehörden wissen, dass die Versender der Ware oft Rechnungen mit zu niedrigem Betrag beifügen, sollten Sie alle Bestell-Mails parat haben. Damit vermeiden Sie, dass das Zollamt zu Unrecht von einem höheren Betrag ausgeht.