Online-Betrachtung pornografischer Inhalte kann oft strafbar sein
Wer Gewaltdarstellungen oder Kinderpornografie im Internet ansieht macht sich strafbar
Wer pornografische Darstellungen, Gewaltszenen oder Abartigkeiten aller Art sucht, wird im Internet ohne großen Aufwand schnell fündig. Kritisch wird die Suche im Netz dann,wenn es um strafbare Inhalte geht. Das sind etwa Gewaltdarstellungen, sexuelle Darstellungen mit Kindern oder mit Tieren.
Hier geht die Meinung auseinander, ob bereits das Betrachten solcher Angebote im Internet eine Straftat darstellt. Das Argument der Befürworter dieser harten Linie ist: Bereits durch das Betrachten werden die Daten in den Arbeitsspeicher geladen und können von dort aus abgerufen werden. Die Internetoptionen lassen sich außerdem so einstellen, dass diese Inhalte auch lange Zeit verfügbar sind. Ausgesprochen riskant ist der Besuch solcher Seiten in einem Netzwerk, wenn der Server jeden einzelnen Internet-Zugriff protokolliert. Es ist deshalb jederzeit nachvollziehbar, zu welchem Zeitpunkt welcher PC-Arbeitsplatz welche Seite aufgerufen hat. Eine gewisse Sicherheit nach außen bietet nur anonymes Surfen.