Internetadressen sind keine Betriebsausgaben
Domain-Namen nicht absetzbar
Domain zählt zum Anlagevermögen
Internetadressen sind keine Betriebsausgaben
Der Domain-Name ist ein »nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, unabhängig von seiner Nutzung durch einen konkreten Internet-Auftritt«, urteilte der Bundesfinanzhof (AZ III R6/05). Die Domain zählt somit zum Anlagevermögen und kann erst bei einem Verkauf abgesetzt werden.
In dem entschiedenen Fall hatte ein Ehepaar 3835 Euro zuzüglich 614 Euro Mehrwertsteuer bezahlt, um den Namen einer Region für den Internetauftritt seiner Presseagentur verwenden zu können. Bei der Steuererklärung hatte das Ehepaar den Betrag dann als Betriebsausgabe von den Einnahmen abgezogen.
Harald Summa, Geschäftsführer des Verbands der deutschen Internetwirtschaft Eco, rät: »Wenn nach dem Urteil des BFH die Anschaffungskosten für Domain-Namen nicht als Betriebsausgaben abgesetzt werden können, sollte man sich sehr genau überlegen, ob man bereit ist, für die Übertragung einer Internetadresse einen hohen Kaufpreis zu bezahlen.« Für die meisten Unternehmen dürfte es sinnvoller sein, bei der Suche nach einer freien Internetadresse Einfallsreichtum zu zeigen.
Einen Lichtblick gibt es aber: Die Mehrwertsteuer des Domain-Kaufs lässt sich als Betriebsausgabe absetzen.