Rechte-Charta für Internet-KundenEuropa – ein Einkaufsparadies?
Rechte-Charta für Internet-Kunden
Die Geister, die ich rief: Mit der Verbreitung des Online-Shoppings nehmen auch die Beschwerden zu, das melden die Europäischen Verbraucherzentralen. Waren kommen defekt, unvollständig oder zu spät an. Ganz oben auf der Mängelliste stehen mit 38 Prozent ausgebliebene Lieferungen. Laut dem jüngsten ECC-Bericht verdoppelte sich die Zahl der Beschwerden und Streitfälle 2005 im Vergleich zum Vorjahr auf 1834. Beim grenzüberschreitenden Testeinkauf innerhalb der EU wurden von 114 Bestellungen lediglich 75 auch tatsächlich geliefert.
Einheitliche Verbraucherrechte
Deshalb will die EU-Kommission nun die wichtigsten Verbraucherschutzvorschriften harmonisieren. Wer in einem anderen Land online einkauft, soll dies problemlos tun können. Vereinfacht werden sollen beispielsweise die Vorschriften für die Produktrückgabe. Derzeit variieren die in der EU geltenden Regeln stark: Während einem französischen Weinhändler eine E-Mail als Information reicht, muss der Kunde einen Elektronikshop in den Niederlanden per Einschreiben benachrichtigen.
In einigen Ländern kann die Ware kostenfrei zurückgegeben werden, in anderen muss der Verbraucher die Versandkosten übernehmen. Die gesammelten Änderungsvorschläge der europäischen Kommission finden sich im so genannten Grünbuch.
BDI gegen neue Regeln
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) steht dem EU-Vorhaben allerdings ablehnend gegenüber. Neue europäische Regeln zum Schutz der Verbraucher bei Internet-Geschäften seien kontraproduktiv. BDI-Präsident Jürgen R. Thumann zufolge müssten Verbraucherschutzrichtlinien entbürokratisiert werden. Übermäßige Schutzvorschriften würden europäische Unternehmen im weltweiten Wettbewerb nur beeinträchtigen.
Bundesregierung plant Rechte-Charta
Schützenhilfe erhält die EU-Kommission aus Berlin. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz plant eine »Charta für Verbrauchersouveränität in der digitalen Welt«, die Verbraucherrechte beim Online-Shopping stärken soll. Die Charta knüpft weit reichende Bedingungen an den Einsatz von DRM-Systemen. Online-Musikshops wie iTunes müssten ihren Kopierschutz ändern, damit die Songs auf beliebigen Playern abgespielt werden können.
Zudem sollen Online-Dienste die Sicherheitsrisiken für ihre Nutzer so gering wie möglich halten. Schäden durch Phishing und Passwortklau müssten Banken und Online-Dienste dann selbst tragen.