Schily wollte nicht im Home-PC schnüffeln

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Schily hatte zwar auf Anregung des Bundesamtes für Verfassungsschutz tatsächlich eine Dienstvorschrift über die erlaubten nachrichtendienstlichen Mittel erweitert. Die Schlapphüte hatten gegenüber ihrem Dienstherrn argumentiert, sie müssten in Chatrooms und geschlossene Benutzergruppen eindringen können, um islamistische Debatten verfolgen zu können.

Es ging dabei um eine intensivere Internet-Bebachtung, nicht um die Online-Durchschnüffelung von Home-PCs. Das packte jetzt Schilys damaliger Staatssekretär Lutz Diwell aus, der inzwischen in gleicher Position im Justizministerium tätig ist. Die Verfassungsschützer hätten damals nicht vom Zugriff auf private Festplatten gesprochen, ließ er durch seine Sprecherin erklären, und er selbst habe das auch „nicht im Kopf gehabt“. Es sei höchstens um den Zugang zu Servern gegangen, die Chatrooms verwalten.

Hat der Verfassungsschutz gegen Recht und Gesetz und gegen die Dienstvorschrift des Innenministers gehandelt? Was in dieser ominösen Dienstvorschrift genau steht, ist nocht nicht bekannt. Die Schlapphüte schweigen, und auch Schäubles Innenministerium beruft sich auf „Geheimhaltungspflichten“. Nur auf Gesetzestreue berufen sie sich schon lange nicht mehr.

(bk)

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