Muss Lehrerin wegen Porno-Popups ins Gefängnis?
Sie sei in vier Fällen schuldig, Minderjährige gefährdet zu haben, entschied das Gericht. Nachdem sie sich wiederholt für nicht schuldig erklärte, ließ ein höheres Gericht zumindest ein Berufungsverfahren zu. Entscheidet das Berufungsgericht ebenso, drohen ihr jedoch vierzig Jahre Gefängnis.
Der ermittelnde Detective von der Polizei in Norwich (im US-Staat Connecticut) hatte ihr unterstellt, absichtlich selbst im Web nach pornografischen Seiten gesucht zu haben. Ein von der Verteidigung benannter Experte hatte eine zweistündige Präsentation vorbereitet, um das zu widerlegen, war jedoch nicht gehört worden.
Das hysterische und ahnungslose Urteil erregte landesweites Aufsehen. Insbesondere diejenigen mit besseren technischen Kenntnissen wiesen darauf hin, dass es sich wahrscheinlich um durch Adware verursachte Popup-Werbung handelte. Blogger alarmierten die Öffentlichkeit wegen des mutmaßlichen Fehlurteils. Eine Flut von Telefonanrufen und E-Mails veranlasste die Berufungsrichterin schließlich, neue Untersuchungen von Ameros Computer zu veranlassen.
Forensische Untersuchungen des Computers in einem staatlichen Polizeilabor ergaben, dass die Jury einer falschen „Experten“-Darstellung durch die Polizei aufgesessen war. Ein neues Verfahren soll jetzt die wahre Schuldige ermitteln – Spyware oder Lehrerin.
(Nick Farrell/bk)