Urteil: Bund haftet für Niedergang der T-Aktie an US-Börse
Der Staat und damit auch der Steuerzahler haften mit für den Niedergang der deutschen Telekom-Aktien in den USA. Dies entschied das Bonner Landgericht in einem so genannten Grundurteil (AZ: LG Bonn 1O 552/05), teilte das Gericht jetzt mit. In Windeseile verbreitete die dpa die Nachricht, gestern abend und heute frühmorgens war sie schon bei Wirtschaftswoche, Schwäbischer Zeitung, Finanznachrichten.de und anderen zu finden.
Die Deutsche Telekom hatte das Bundesfinanzministerium und die KfW (Frankfurt/Main) auf Zahlung von rund 112 Millionen Euro verklagt. Der Bund werde das Urteil prüfen und gegebenenfalls anfechten, hieß es vom Finanzministerium in Berlin dazu.
Im Jahr 2000 war die Telekom an die US-Börse gegangen. Die T-Aktie stand damals bei 66,50 Euro. Der Kurs fiel rapide bis auf rund zehn Euro. Amerikanische Aktionäre strengten eine Sammelklage an und verlangten von der Telekom insgesamt 400 Millionen US-Dollar Schadenersatz.
Der Vorwurf: Der Verkaufsprospekt, mit der sich T-Aktie auf dem US-Markt vorgestellt hatte, werbe mit falschen Zahlen. Grundstücke des Unternehmens seien zu günstig bewertet worden.
Während in Deutschland wegen dieses strittigen Vorwurfs noch Klagen anhängig sind, hat die Telekom in Amerika wegen des großen Prozessrisikos einen Vergleich geschlossen: 95 Millionen Euro plus 17 Millionen Euro Anwaltskosten wurden gezahlt. Der Bonner Konzern aber will die Summe von seinem größten Aktionär, der Bundesrepublik Deutschland, erstattet haben.
Das Unternehmen argumentiert, es habe auch im Auftrag des Bundes gehandelt, als es auf den amerikanischen Aktienmarkt gegangen sei. Der Bund habe bei der Ausgabe der dritten Tranche (nach 1996 und 1999) im Jahr 2000 immerhin einen Gewinn von 13 Milliarden Euro gemacht. (mt/mk)
( – testticker.de)