Telekom muss Geld zurückzahlen
In zweiter Instanz wurde die Deutsche Telekom dazu verurteilt (Aktenzeichen VI-2 U 9/05), wegen überhöhter Preise für die Bereitstellung von Telefonnummern der Auskunft Telegate besagten Millionenbetrag zu erstatten.
Zu den 30,5 Millionen kommen noch Prozesszinsen seit Klageerhebung Ende 2004. Gegen diesen Beschluss wäre allerdings eine weitere Revision möglich.
Insgesamt wurde Telegate damit in drei Rückforderungsklagen rund 100 Millionen Euro zugesprochen. Daneben ist auch noch eine Schadenersatzklage gegen den Ex-Monopolisten anhängig. Sie wird am 20. Juli in erster Instanz beim Landgericht Köln verhandelt.
Hier geht es um eine Telegate-Forderungen in Höhe von rund 86 Millionen Euro, die sich aus Wettbewerbsnachteilen in den Anfangsjahren der Marktöffnung errechne. (rm)
Bild: Telegate