Das Webcast direkt aus dem Gerichtssaal

Allgemein

Das Webcasting-Projekt beziehe sich allerdings nur auf alle öffentlichen Verhandlungen/Anhörungen des ECHR. Auf der offiziellen Gerichts-Website wurde bereits ein Bereich eingerichtet, wo die Videos zu den Anhörungen abgerufen werden können. Zusätzlich werden seit 28. Juni auch erweiterte Informationen über laufende Verfahren in Textform online gestellt. Finanziert wird das Webcasting-Projekt übrigens von der irischen Regierung. “Die Einführung der Videoübertragungen ist ein bedeutender Schritt nach vorne, um die Aktivitäten des Gerichtshofes deutlicher sichtbar und zugänglicher zu machen”, begründet Gerichtspräsident Jean-Paul Costa den modernen Schritt.
Die Mitschnitte werden allerdings zeitversetzt mit ein paar Stunden Verzögerung ins Netz gestellt. “Die Anhörungen werden nicht live übertragen”, bestätigte Gerichtssprecherin Sabine Van Migem. Dafür bleiben die Video-Protokolle jederzeit abrufbar, fügt Van Migem hinzu. Interessant für Rechtsvertreter, Akademiker und Journalisten, die weder Zeit noch Lust haben, für solche Verfahren persönlich nach Straßburg zu kommen. Das Projekt richte sich aber natürlich grundsätzlich an jeden Bürger, der davon Gebrauch machen wolle. Schließlich treten die EU-Richter für die Menschenrechte eines jeden Bürgers ein, betont Costa. Und es seien in Zeiten von Terror und Überwachungswut der Staaten wichtige und komplexe Fälle, die alle EU-Mitgliedsstaaten betreffen.

Abgesehen von den Webcasts hat die EU dieser Tage allgemein einen Multimedia-Sprung vollzogen. So richtete die Kommission einen eigenen Channel auf YouTube ein: EUTube enthält eine breite Auswahl an Videos. Gezeigt werden Dokumentationen über EU-Aktivitäten, Geschichtliches aber auch Interviews mit Kommissaren. Genau hier lief auch der EU-Werbeclip mit den Sexszenen, die für so viel Aufregung in den Medien sorgten. (rm)

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